Information · 10. April 2020 Waldbrandverordnung Aktuelle Verordnung seitens der BH: In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. tagPlaceholderTags: Kommentar schreiben Kommentare: 0
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