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Waldbrandverordnung

Aktuelle Verordnung seitens der BH:

 

In den Wäldern des Verwaltungsbezirks St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des
Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und jegliches Entzünden und Unterhalten
von Feuer verboten.

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